Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das erste Mal beim Heilpraktiker?

1. Dürfen Sie überhaupt diagnostizieren und therapieren?

Ja! In Deutschland gibt es zwei Berufsgruppen, die diagnostizieren und therapieren dürfen: der Arzt und der Heilpraktiker. Dies ist durch das Heilpraktikergesetz klar geregelt. Wer dagegen verstößt macht sich strafbar.

2. Sind Sie staatlich geprüft?

Ja! Jeder Heilpraktiker, jede Heilpraktikerin muss sich einer Überprüfung durch den zuständigen Amtsarzt unterziehen, einem Staatsbeamten also. Damit ist jeder Heilpraktiker und jede Heilpraktikerin zwingend staatlich geprüft!

Wer dies extra herausstellt um sich abzuheben, wirbt mit Selbstverständlichkeiten. Dies kann als irreführende Werbung abgemahnt werden.

Manche Personen, die diese Prüfung nicht machen wollen, oder aber nicht bestehen, versuchen mit Phantasiebezeichnungen die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Darunter fallen solche Angaben wie: Gesundheitspraktiker, Heilberater, Gesundheitschoach, Gesundheitsenergetiker etc.

3. Behandeln Sie auch Tiere?

In der Praxis nicht! Aber es ist durchaus möglich, mit dem System „Time Waver med.“ auch Tiere zu behandeln.

4. Bezahlt das meine Kasse?

Gesetzlichen Kassen ist es untersagt, Heilpraktiker und Privatärzte zu bezahlen. Private Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen im Rahmen des abgeschlossenen Tarifs.

Allerdings hat die seit 1985 gültige Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) nur Empfehlungscharakter. Die Kasse kann, muss aber nicht nach den dort empfohlenen Werten erstatten. Manche Kassen weichen davon willkürlich ab und erstatten manche Ziffern der GeBüH nicht. Auch die Höhe der Erstattung ist sehr unterschiedlich.

Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Post erstatten teilweise ebenfalls Heilpraktikerleistungen . Es gibt rund 16 solcher Beihilfestellen mit unterschiedlichem Erstattungsverhalten.

5. Machen Sie auch Hausbesuche?

Normalerweise nicht, über Ausnahmen kann man in besonderen Fällen reden.

6. Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

In den meisten Fällen nicht länger als 2 Wochen. Wir halten uns auch Luft für Akutfälle. Oft ist ein Termin deshalb in wenigen Tagen möglich. Auch samstags.

7. Dürfen Sie auch „krank schreiben“?

Nein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für einen gesetzlich Versicherten darf nur ein Kassenarzt ausstellen. Ob ein Privatarzt eine AU ausstellen darf ist uns unbekannt.

8. machen Sie auch Impfungen?

Nein, da dazu verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden, die nur ein Arzt verordnen darf (Abwägung Nutzen / Risiko).

9. Behandeln Sie auch Kinder?

Ja. Unsere jüngste Patientin war 2 Wochen alt.

10. Wie oft muss ich kommen?

Das hängt von Ihrem Problem ab und kann so nicht beantwortet werden. Bei einer Ursachentherapie kann die Behandlung schon auch einmal 1 Jahr und länger dauern. Allerdings trifft man sich dann nur alle 6 Wochen. Bei Akutproblemen sind in kürzeren Abständen 3 bis 6 Konsultationen erforderlich, z.B. in der Schmerztherapie.